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   LAG Hamm, 19.05.2005 - 2 Ta 662/04   

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https://dejure.org/2005,10338
LAG Hamm, 19.05.2005 - 2 Ta 662/04 (https://dejure.org/2005,10338)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.05.2005 - 2 Ta 662/04 (https://dejure.org/2005,10338)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 2005 - 2 Ta 662/04 (https://dejure.org/2005,10338)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Kein Sicnon-Fall, wenn es um die Kündigung des der Organstellung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses geht.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG
    Kein Sic-non-Fall, wenn es um die Kündigung des der Organstellung zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses geht.

  • IWW

    ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer "stillen Insolvenz"; Anstellungsverhältnis zwischen der juristischen Person und dem Vertretungsorgan

  • Judicialis

    ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3

  • rewis.io
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 120 (Ls.)
  • NZA-RR 2006, 46
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2005 - 2 Ta 662/04
    Die Arbeitsgerichte sind auch dann nicht zuständig, wenn der klagende Arbeitnehmer geltend macht, das der Organstellung zugrunde liegende Anstellungsverhältnis sei in Wirklichkeit ein Arbeitsverhältnis gewesen (BAG vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/98 - NZA 1999, 839).
  • BAG, 23.08.2001 - 5 AZB 9/01

    Rechtsweg - Organvertreter

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2005 - 2 Ta 662/04
    Auch wenn das Anstellungsverhältnis zwischen der juristischen Person und dem Vertretungsorgan wegen starker interner Weisungsabhängigkeit als Arbeitsverhältnis anzusehen sein sollte und deshalb dem materiellen Arbeitsrecht unterliegt, sind zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung wegen §§ 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG, 13 GVG nicht die Arbeitsgerichte, sondern die ordentlichen Gerichte berufen (BAG vom 23.08.2001 - 5 AZB 9/01 - NZA 2002, 52).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99

    GmbH-Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2005 - 2 Ta 662/04
    Ob das ursprünglich mit der Insolvenzschuldnerin bestandene Arbeitsverhältnis nur geruht hat oder mit Abschluss des Geschäftsführervertrages am 12.04.2002 aufgehoben worden ist, kann dahinstehen (vgl. dazu BAG vom 25.04.2002 - 2 AZR 352/01 - NJW 2003, 918 sowie BAG vom 08.06.2000 - 2 AZR 207/99 - NZA 2000, 1013).
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 352/01

    Urteil ohne Tatbestand; Bestellung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer der

    Auszug aus LAG Hamm, 19.05.2005 - 2 Ta 662/04
    Ob das ursprünglich mit der Insolvenzschuldnerin bestandene Arbeitsverhältnis nur geruht hat oder mit Abschluss des Geschäftsführervertrages am 12.04.2002 aufgehoben worden ist, kann dahinstehen (vgl. dazu BAG vom 25.04.2002 - 2 AZR 352/01 - NJW 2003, 918 sowie BAG vom 08.06.2000 - 2 AZR 207/99 - NZA 2000, 1013).
  • LAG Hamm, 12.01.2007 - 2 Ta 286/06

    Rechtsweg: keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Organvertreter gemäß § 5

    Um den Fortbestand dieser schuldrechtlichen Beziehung geht es dem Kläger (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 09.05.2005 - 2 Ta 662/04 und vom 06.08.2003 - 2 Ta 89/03).
  • LAG Hamm, 30.07.2007 - 2 Ta 354/06

    Rechtsweg: Keine Zusammenhangszuständigkeit der Arbeitsgerichte gemäß § 2 Abs. 3

    In den Fällen des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG sind die den Rechtsweg begründenden Tatsachen nicht identisch mit denen, die auch den materiellen Anspruch begründen (BAG vom 23.08.2001 - 5 AZB 9/01, NZA 2002, 52 sowie den Beschluss der Kammer vom 19.05.2005 - 2 Ta 662/04).
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